Feuer kann wärmen! Es kann jedoch auch zerstören! Damit Leben gerettet wird, gibt es Feuerschutztüren und Rauchschutztüren.
Brandschutztüren, auch als Feuerschutztüren bekannt, sind extrem feuerbeständig und feuerhemmend!
Bei einem Gebäudebrand sind Feuer- und Rauchschutztüren deshalb entscheidende Bauelemente im vorbeugenden Brandschutz. Im Falle eines Brandes schützt eine Rauchschutztür effektiv vor Rauch- und Feuerentwicklung innerhalb des Gebäudes. Zudem verhindern Brandschutz-Türsysteme ein Übergreifen der Flammen auf andere Gebäudeteile und halten Notausgänge frei.
Wir planen und installieren komplette Türsysteme für den Brandschutz im weiten Teilen Ost- und Mitteldeutschlands. Unter anderen sind wir als Fach-Firma für Rauch- und Brandschutztüren in Dresden, Leipzig, Berlin, Erfurt, Gera, Bautzen sowie auch bis Zittau tätig.
Brand-/Feuerschutztür
Ob im Wohnhaus oder im öffentlichen Gebäude wie Bürohaus, Krankenhaus oder Pflegeheim, Schule oder Bildungseinrichtung, Kaufhaus oder Kino usw. – Feuerschutztüren sind unverzichtbar!
Eine Brandschutztür verhindert den Durchtritt und die Ausbreitung von Feuer im Brandfall. Je nach Anforderung gibt es Brandschutztüren in verschiedenen Ausführungen. So halten unsere Brandschutztüren dem Feuer je nach Widerstandsklasse 30, 60 oder 90 Minuten stand. Brandschutztüren aus Stahl sind für jeden Bedarf und jeden Anspruch erhältlich:
- Feuerschutztüren nach DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1
- einflüglige / zweiflüglige Brandschutztüren
- feuerbeständige Torsysteme; u.a. Rolltore mit Brandschutz
- individuelle Designs von schlicht bis ansprechendes Türblatt
Unsere Feuerschutztüren garantieren die vom Gesetzgeber geforderten Bestandzeiten und werden zugleich auch in Punkto Ästhetik und Einbruchsicherheit höchsten Ansprüchen gerecht.
Rauchschutztür
Überall dort, wo im Falle eines Brandes auch Rauch entstehen kann, gehören Rauchschutztüren zum unerlässlichen Objektschutz. Eine Rauchschutztür schließt selbstständig durch den Einsatz von Türschließern und verhindert so lange wie möglich den Durchtritt von Rauch:
- zertifiziert und zugelassen nach DIN 18095
- Rauchschutztüren sind selbstschließend
- Offenhaltung nur durch spezielle, zugelassene Feststellanlage möglich
- umlaufende Dichtung zur Eindämmung von Feuer- und Rauch
- Rauchschutztüren sind gasdicht
- auch als vollverglaste Rauchschutztür erhältlich
Im Bodenbereich sind Rauchschutztüren mit einer absenkbaren Bodendichtung versehen. Sie sind als einflügelige oder zweiflügelige Rauchschutztüren erhältlich. Wobei zweiflügelige Türen nach DIN 18095 an jedem Flügel mit einem Türschließer und einem sogenannten Schließfolgeregler ausgestattet sind.
Was ist bei Brandschutztüren zu beachten?
Beispiele für Rauch- und Feuerschutztüren:
Was ist der Unterschied zwischen Feuer- und Rauchschutztür?
Unsere Experten für Brandschutztüren sind u.a. in folgenden Regionen unterwegs:
Berlin, Potsdam, Bautzen, Cottbus, Dresden, Chemnitz, Leipzig, Freiberg, Zittau, Görlitz, Hoyerswerda, Spremberg, Forst (Lausitz), Finsterwalde, Zwickau, Oschatz, Glauchau, Meerane, Altenburg, Riesa, Meißen, Radebeul, Senftenberg, Lauchhammer, Schwarzheide, Großräschen, Torgau, Grimma, Wurzen, Döbeln, Erfurt, Gera, Falkenberg/Elster, Herzberg/ Elster