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Wir bringen Bewegung in Tore und Türen!

 

Rauchschutztür & Brandschutztür - Feuerschutztüren für Gewerbeobjekte

Rauchschutztüren & Brandschutztüren

Eindämmung von Feuer & Rauch-Entwicklung in großen Gebäuden

Feuer kann wärmen! Es kann jedoch auch zerstören! Damit Leben gerettet wird, gibt es Feuerschutztüren und Rauchschutztüren.

Brandschutztüren, auch als Feuerschutztüren bekannt, sind extrem feuerbeständig und feuerhemmend!

Bei einem Gebäudebrand sind Feuer- und Rauchschutztüren deshalb entscheidende Bauelemente im vorbeugenden Brandschutz. Im Falle eines Brandes schützt eine Rauchschutztür effektiv vor Rauch- und Feuerentwicklung innerhalb des Gebäudes. Zudem verhindern Brandschutz-Türsysteme ein Übergreifen der Flammen auf andere Gebäudeteile und halten Notausgänge frei.

Wir planen und installieren komplette Türsysteme für den Brandschutz im weiten Teilen Ost- und Mitteldeutschlands. Unter anderen sind wir als Fach-Firma für Rauch- und Brandschutztüren in Dresden, Leipzig, Berlin, Erfurt, Gera, Bautzen sowie auch bis Zittau tätig.

Brandschutztür & Feuerschutztür für Gebäude mit gewerblicher & öffentlicher Nutzung

Brand-/Feuerschutztür

Ob im Wohnhaus oder im öffentlichen Gebäude wie Bürohaus, Krankenhaus oder Pflegeheim, Schule oder Bildungseinrichtung, Kaufhaus oder Kino usw. – Feuerschutztüren sind unverzichtbar!

Eine Brandschutztür verhindert den Durchtritt und die Ausbreitung von Feuer im Brandfall. Je nach Anforderung gibt es Brandschutztüren in verschiedenen Ausführungen. So halten unsere Brandschutztüren dem Feuer je nach Widerstandsklasse 30, 60 oder 90 Minuten stand. Brandschutztüren aus Stahl sind für jeden Bedarf und jeden Anspruch erhältlich:

  • Feuerschutztüren nach DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1
  • einflüglige / zweiflüglige Brandschutztüren
  • feuerbeständige Torsysteme; u.a. Rolltore mit Brandschutz
  • individuelle Designs von schlicht bis ansprechendes Türblatt

Unsere Feuerschutztüren garantieren die vom Gesetzgeber geforderten Bestandzeiten und werden zugleich auch in Punkto Ästhetik und Einbruchsicherheit höchsten Ansprüchen gerecht.

Rauchschutztür mit Bodendichtung bei Rauchentwicklung

Rauchschutztür

Überall dort, wo im Falle eines Brandes auch Rauch entstehen kann, gehören Rauchschutztüren zum unerlässlichen Objektschutz. Eine Rauchschutztür schließt selbstständig durch den Einsatz von Türschließern und verhindert so lange wie möglich den Durchtritt von Rauch:

  • zertifiziert und zugelassen nach DIN 18095
  • Rauchschutztüren sind selbstschließend
  • Offenhaltung nur durch spezielle, zugelassene Feststellanlage möglich
  • umlaufende Dichtung zur Eindämmung von Feuer- und Rauch
  • Rauchschutztüren sind gasdicht
  • auch als vollverglaste Rauchschutztür erhältlich

Im Bodenbereich sind Rauchschutztüren mit einer absenkbaren Bodendichtung versehen. Sie sind als einflügelige oder zweiflügelige Rauchschutztüren erhältlich. Wobei zweiflügelige Türen nach DIN 18095 an jedem Flügel mit einem Türschließer und einem sogenannten Schließfolgeregler ausgestattet sind.

Was ist bei Brandschutztüren zu beachten?

Alle Brandschutztüren werden nach EN 1634-1 einer Brandprüfung unterzogen. In diesem Zeitraum darf eine bestimmte Grenztemperatur auf der brandabgewandten Seite nicht überschritten werden und es dürfen keine Flammen durch Türblatt oder Zarge der Brandschutztüren hindurchtreten.
 
Je nach erreichter Zeit werden die Türen dann als T30-Tür (feuerhemmend), T60-Tür (hochfeuerhemmend) oder als T90-Tür (feuerbeständig) klassifiziert.
 
Eine Brandschutztür muss selbstschließend ausgeführt werden, damit sie ein Feuer zuverlässig aufhalten kann. Die Selbstschließung der Brandschutztüren wird über Türschließer realisiert.
 
Sollte die Brandschutztür T30 RS im Normalfall offen stehen, kann der Türschließer mit einer Feststellanlage gekoppelt werden, die dafür sorgt, dass die Tür im Brandfall automatisch geschlossen wird.
 
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen ist zu beachten, dass jede Brandschutztür in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktion geprüft werden muss. Denn nur durch eine regelmäßige Wartung und Prüfung kann die höchste Sicherheit gewährleistet werden. Um Ihnen auch nach der Neu-Errichtung Ihrer Brandschutztüren auch langfristige Sicherheit gewährleisten zu können bieten wir auch im Bereich der Wartung und Prüfung einen professionellen Rundum-Service für unsere Türsysteme an:
 
ZUR WARTUNG FÜR TÜRSYSTEME

 

 

Beispiele für Rauch- und Feuerschutztüren:

Was ist der Unterschied zwischen Feuer- und Rauchschutztür?

Bei einer Feuerschutztür ist die Feuerwiderstandszeit zeitlich begrenzt, bei Rauchschutztüren ist das anders. Das tolerierte Rauchvolumen einer Rauchschutztür ist unter anderem von den Ventilationsbedingungen (der Luftwechselrate), der Größe und vor allem der Höhe des jeweiligen Raumes abhängig.
 
Grob wird davon ausgegangen, dass ein ungefähr 30 Meter langer Flur mit Rauchschutztüren bei den aktuellen Grenzwerten und bei einem sogenannten Entstehungsbrand circa zehn Minuten ohne das Tragen einer Atemschutz-Ausrüstung sicher passiert werden kann.
 

Unsere Experten für Brandschutztüren sind u.a. in folgenden Regionen unterwegs:

Berlin, Potsdam, Bautzen, Cottbus, Dresden, Chemnitz, Leipzig, Freiberg, Zittau, Görlitz, Hoyerswerda, Spremberg, Forst (Lausitz), Finsterwalde, Zwickau, Oschatz, Glauchau, Meerane, Altenburg, Riesa, Meißen, Radebeul, Senftenberg, Lauchhammer, Schwarzheide, Großräschen, Torgau, Grimma, Wurzen, Döbeln, Erfurt, Gera, Falkenberg/Elster, Herzberg/ Elster

 

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